Tätigkeit

Tätigkeitsbereiche und Philosophie

Die Kanzlei ist in der Lage, den Mandanten eine voll umfassende und fundierte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Zivilrechtes zu bieten. Grundlage jeder juristischen Betreuung ist die akribische und vollständige Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhaltes. Ohne die sichere Kenntnis möglichst aller relevanter, tatsächlicher Umstände des jeweiligen Falles ist eine verlässliche rechtliche Bewertung nicht möglich. Deswegen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, beispielsweise auch Ermittlungen der Tatsachen an Ort und Stelle für und mit unseren Mandanten vorzunehmen.

Neben den Schwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Mayer im Bau- und Immobilienrecht einschließlich Erbrecht, und bei Frau Rechtsanwältin Marschall vorwiegend im Bereich des Ehe- und Familienrechts, sowie des Betreuungsrechtes schließlich bei Herrn Rechtsanwalt Hann von Weyhern  Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst unsere Tätigkeit auch:

 

  • Architektenrecht
  • Arbeitsrecht
  • Gewaltprävention- und Opferrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Patientenverfügungen
  • Priv. Insolvenzrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Testamentarische Verfügungen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Verkehrsrecht einschließlich der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen sowie Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Vertragsrecht
  • Vorsorgevollmachten

Darüber hinaus sind wir für Handel- und Gewerbetreibende bundesweit mit unserem Inkassodienst aktiv.